Staatliche Fördermittel für Ihre Investition

Nutzen Sie attraktive staatliche Fördergelder für Ihre Maßnahmen rund ums Haus und sparen Sie damit bares Geld!

Wir haben hier einige der wichtigsten Fördermöglichkeiten aus dem Bereich Elektrotechnik für Sie zusammengestellt.

Fördermittel Solarstrom für Elektroautos

Update:
Aufgrund der hohen Nachfrage können aktuell keine Förderanträge mehr gestellt werden. Im Laufe des Jahres 2024 sollen weitere 200 Mio. € Fördergeld bereitgestellt werden.

Neues Förderprogramm:
»Solarstrom für Elektroautos« (442)

Die Bundesregierung hat ein Programm gestartet, dessen Ziel es ist, das Laden von Elektroautos mit klima­freund­lichem Solar­strom aus Photovoltaikanlagen zu fördern.

Was wird gefördert?

Das neue Förderprogramm bezuschusst den Kauf und die Installation einer Lade­station fürs eigene E-Auto in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher.

Wie hoch ist die Förderung?

Der KfW-Zuschuss beträgt maximal 10.200 Euro und setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp – maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh – maximal 3.000 Euro

-> Mehr Details in unserem NEWS-Beitrag

Fördervoraussetzungen:

  • Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen, dieses selbst bewohnen und ein privates Elektroauto besitzen oder zum Zeit­punkt des Antrags dieses bereits bestellt haben.
  • Es muß eine Ladestation mit mindestens 11 kW Ladeleistung angeschafft werden.
  • Die zu installierende Photovoltaikanlage muß eine Leistung von mindestens 5 kWp haben.
  • Der anzuschaffende Solarstromspeicher muß eine Kapazität von mindestens 5 kWh haben.
  • Alle drei Komponenten müssen fabrikneu angeschafft werden.
  • Bereits beauftragte Anlagen werden nicht gefördert.

-> Mehr Infos zum Antrag auf der Website der KfW

Update:
Derzeit herrscht bei diesem KfW-Förderprogramm ein Antragsstopp!

Fördermittel für gewerbliche Ladestationen

Um die Entwicklung der Ladeinfrastruktur im gewerblichen Bereich zu unterstützen, fördert die staatliche KfW-Bank Unternehmen die in Ladelösungen für Elektroautos investieren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und die Installation einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Der KfW-Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 € pro Ladepunkt. Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000 Euro je Standort.

Fördervoraussetzungen:

  • Die Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen.
  • Der genutzte Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort stammen.
  • Die Ladestation muss intelligent steuerbar sein.
  • Die Anzahl der Lade­punkte muss bei der Antrag­stellung angegeben werden und kann nach­träglich nicht mehr erhöht werden.
  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens genehmigt sein.
  • Erwerb und Inbetrieb­nahme müssen inner­halb von 18 Monaten nach der Antrags­bestätigung abgeschlossen sein.

-> Direkt zum Zuschuss-Portal der KfW

Fördermittel für Photovoltaik

Update:
Derzeit herrscht bei diesem Förderprogramm ein Antragsstopp!

Während die bundesweite Förderung ausgelaufen ist, hat das Land Rheinland-Pfalz aktuell ein eigenes Programm für die Förderung von Solar-Stromspeichern aufgelegt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage errichtet wird. Die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Speicher wird über das Programm nicht gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung des Heimspeichers in Privathaushalten liegt bei 100 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Der Zuschuss ist auf maximal 1.000 € je Vorhaben begrenzt. Die Kapazität des Speichers muss mindestens 5 kWh betragen.

Fördervoraussetzung ist die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp.

-> Mehr Infos zum Programm mit Antragsformular zum Download

Fördermittel für Einbruchschutz

Update:
Derzeit herrscht bei diesem KfW-Förderprogramm ein Antragsstopp!

Sicherheit lohnt sich! – Daher unterstützt der Staat Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch mit attraktiven Fördergeldern.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Investition in Einbruchschutz-Maßnahmen wie:

  • Überwachungskameras
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen (außer: Infraschall­anlagen)
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smart Home ­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion

Wie hoch ist die Förderung?

Privatpersonen können bis zu 1.600 € Zuschuss für Maßnahmen ab 500 € mit folgender Staffelung erhalten:

  • 20% für Investitionen bis zu 1.000 €
  • 10% für weitere Investitionen über 1.000 €

-> Mehr Infos dazu auf der Website der KfW

Fördermittel für »Smart Home«

Update:
Stand 20. Februar 2024
Es können wieder Anträge für Fördergeld bei der KfW gestellt werden.

Intelligente Gebäudesteuerung ist die Zukunft des modernen Wohnens. – Das Beste daran: Die staatliche KfW-Bank unterstützt die Investition mit Fördergeld-Zuschüssen!

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Investition in:

  • Intelligente Lichtsteuerung
  • Intelligente Tür(kommunikations)-Systeme, Gegen­sprech­anlagen, Bewegungs- ­und Präsenzmelder
  • Elektrische Antriebe zum Öffnen der Fenster und Bedienen der Rollläden

Wie hoch ist die Förderung?

Privatpersonen können bis zu 6.250 € Zuschuss erhalten.

-> Mehr Infos dazu auf der Website der KfW

Fördermittel für Assistenz und Wohnkomfort / Barrierereduzierung

Update:
Stand 20. Februar 2024
Es können wieder Anträge für Fördergeld bei der KfW gestellt werden.

Die KfW-Bank fördert mit dem Zuschuss-Programm 455-B die Investition in Maßnahmen für altersgerechte Assistenzsysteme und intelligente Gebäudesteuerungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in den Einbau oder die Erweiterung von elektrischen Bediensysteme zur Verbesserung der Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag wie:

  • Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik
  • Bedienelemente (z.B. große Lichtschalter) und Beleuchtung, die die Orientierung erleichtert
  • Gegensprechanlagen und Rufsysteme bzw. Notrufvorrichtungen
  • Not-, Ruf- und Unter­stützungs­systeme (z.B. Panik­schalter, Geräte­abschaltung, Sturz- und Bewegungs­melder, intelligente Tür­schlösser)

Wie hoch ist die Förderung?

Privatpersonen können bis zu 6.250 € Zuschuss unabhängig vom Alter erhalten.

-> Mehr Infos dazu auf der Website der KfW

Fördermittel für Wärmepumpen ab 2024

Wärmepumpen stellen eine hocheffiziente und klimaschonende Heizlösung dar. Der Staat fördert daher die Investition mit bis zu 70% Zuschuss als Fördergeld.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Investition in eine klimafreundliche Wärmepumpe für die Sanierung von Bestandsgebäuden.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Es gibt maximal 70% Zuschuss beim Austausch einer alten Heizung. Die Förderung ist bei 70% gedeckelt, auch wenn durch die zulässige Kumulation einzelner Zuschüssen ein höherer Wert erzielt werden könnte.

– Grundförderung:
Für den Ein­bau ei­ner kli­ma­freund­li­chen Wärmepumpe er­hal­ten alle Antragsteller ei­ne Grund­för­de­rung von 30% der förderfähigen Investitionskos­ten.

– Effizienz-Bonus:
Für den Einbau von Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder ein natürliches Kältemittel nutzen, gibt es zusätzlich 5% Effizienz-Bonus.

– Klima-Geschwindigkeits-Bonus:
Bis ein­schließ­lich 2028 gibt es 20% Klima-Geschwindigkeits-Bonus für den Aus­tausch ei­ner fos­si­len Hei­zung. Da­nach erfolgt al­le 2 Jah­re eine Ab­sen­kung um 3%. Dies gilt für Selbst­nut­zen­de von Wohn­ei­gen­tum mit funk­ti­ons­tüch­ti­ger, über 20 Jah­re al­ter Gas­hei­zung oder Öl-, Koh­le-, Ga­s­e­ta­gen- oder Nacht­spei­cher­hei­zung.

– Einkom­mens­-Bonus:
Haus­hal­te, de­ren zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men un­ter 40.000 Eu­ro jähr­lich liegt, er­hal­ten einen zusätzlichen Einkommens-Bo­nus von 30%.

–> Anmerkung:
Die ma­xi­mal för­der­fä­hi­gen Kosten lie­gen für Wohngebäude bei 30.000 € für ein Ein­fa­mi­li­en­haus bzw. die ers­te Wohn­ein­heit in ei­nem Mehr­par­tei­en­haus. Das ent­spricht ei­nem ma­xi­ma­len In­ves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss von 21.000 €.
In ei­nem Mehr­par­tei­en­haus er­hö­ht sich der Betrag um je­weils 15.000 € für die zwei­te bis sechs­te so­wie um je­weils 8.000 € ab der sieb­ten Wohn­ein­heit.

-> Weitere Infos dazu in unserem NEWS-Beitrag

Förderung in Neubauten:
In Neubauten ist eine Förderung der Wärmepumpe als Einzelmaßnahme nicht mehr möglich, da diese nur noch im Ganzen als »Effizienzhaus« gefördert werden. (Programm Effizienhaus 40) Details finden Sie hier.

Informationen zu unserem Leistungsprogramm Wärmepumpen

Steuerersparnis für Handwerksleistungen

Handwerkerleistungen für haushaltsnahe Dienstleistungen im privaten Zuhause können von Eigentümer und Mietern steuerlich abgesetzt werden.

Was wird gefördert?

In Rechnung gestellte Arbeitszeit, Anfahrt, Kosten für Maschinen und Verbrauchsmaterialien (inkl. MWSt.) für beispielsweise:

  • Modernisierung, Reparatur und Wartung von Stromtechnik
  • Einbau von digitalen Systemen (z.B. für Einbruchschutz oder Satellitenempfang etc.)
  • Prüfkosten (z.B. für Blitzschutz)

Wie hoch ist die Förderung?

Das Finanzamt erstattet pro Jahr bis zu 20% von maximal 6.000 € – also bis zu 1.200 €.

Voraussetzungen:

  • Rechnung mit separatem Ausweis der Arbeitskosten etc.
  • Bezahlung per Überweisung (Barzahlung wird nicht akzeptiert).
  • Einreichen der Rechnung mit der Ein­kommens­steuer­erklärung.

Voraussetzungen für die Beantragung von Fördergeldern:

  • Die Maßnahme muss von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.
  • Die Maßnahme muss den definierten technischen Mindestanforderungen entsprechen.
  • Die Beantragung und Bewilligung der Förderung für die Maßnahme muss vor der Beauftragung erfolgen. Einzige Ausnahme: Bei Wärmepumpen gilt in 2024 eine Übergangsregelung für die schnelle Beauftragung. Hier kann der Heizungstausch direkt beauftragt werden und der Fördergeldantrag bis spätestens 30.11.2024 nachgereicht werden, sofern das Projekt bis spätestens 31. Au­gust 2024 be­gon­nen wird. Danach muss die För­der­zu­sa­ge wieder vor der Be­auf­tra­gung vorliegen.

Jetzt sparen und Fördergelder nutzen!

Wir beraten Sie gerne umfassend und sorgen dafür, dass Sie die optimale Förderung für Ihre Investition erhalten. – Wir prüfen auch Ihre Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.