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Fördermittel Solarstrom für Elektroautos

Neues Förderprogramm: »Solarstrom für Elektroautos«

Update: Aufgrund der großen Nachfrage können aktuell keine Förderanträge mehr gestellt werden. 2024 sollen noch einmal 200 Mio. Fördergeld bereitgestellt werden.

Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm gestartet, dessen Ziel es ist, das Laden von Elektroautos mit klima­freund­lichem Solar­strom aus der privaten Photovoltaikanlage zu fördern. Elektroauto-Besitzer können einen Zuschuss für das Paket Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und Ladestation beantragen.

Das neue Programm der staatlichen KfW-Bank »Solarstrom für Elektroautos« (442) bezuschusst den Kauf und die Installation einer Lade­station fürs eigene E-Auto in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher mit attraktivem Fördergeld in Höhe von bis zu 10.200 Euro.

Das Volumen des neuen KfW-Fördertopfes zum Ausbau des Ladenetzes für Elektroautos in privaten Wohngebäuden beläuft sich auf insgesamt 500 Millionen Euro. Die Förderanträge können ab dem 26. September 2023 online im KfW-Portal gestellt werden.

 

Fördermittel Solarstrom für Elektroautos

© MENNEKES


Wer wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen, dieses selbst bewohnen und ein Elektroauto besitzen oder zum Zeit­punkt des Antrags dieses bereits bestellt haben. Der Zuschuss gilt auch für private Leasing-Fahrzeuge, die rein elektrisch betrieben werden. Hybrid-Fahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen.

Der Zuschuss kommt nicht in Frage für Neubauten vor dem Einzug, Eigentumswohnungen, vermietete Objekte oder Ferien- bzw. Wochenend­häuser.

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss »Solarstrom für Elektroautos« wird der Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher gefördert. Ziel der Förderung ist es, dass das Elektro­auto mit selbst­erzeugtem Solar­strom aufgeladen wird.

Geförderte Maßnahmen:

  • Kauf einer neuen Lade­station (z.B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  • Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  • Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage inklusive aller Installations­arbeiten
  • Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

  • Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher werden fabrik­neu angeschafft.
  • Antragsteller besitzen zum Zeit­punkt des Antrags noch keine der Komponenten und haben diese noch nicht bestellt.
  • Antragsteller besitzen ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), das auf eine im Haus­halt lebende Person zugelassen ist oder oder haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt. Falls das E-Auto privat geleast ist, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
  • Firmen- bzw. Dienst­wagen werden nicht gefördert.
  • Das private Wohngebäude besteht schon und wird bewohnt.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der maximal mögliche Zuschuss beträgt 10.200 Euro und setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen: (leistungsabhängige Pauschalbeträge für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixe Pauschalbeträge für die Ladestation)

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit*) 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp – maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh – maximal 3.000 Euro

*) Bei einer bidirektionalen Ladestation kann der Strom in zwei Richtungen fließen – vom Strom­netz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz. Der Vorteil: Das Elektroauto kann über­schüssigen Strom bei Bedarf wieder ab­geben und damit das Strom­netz entlasten.

Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, ist keine Förderung möglich.

Wie funktioniert die Beantragung?

Zuschussanträge können ab dem 26. September 2023 online über das Portal der KfW gestellt werden. Sobald die Zusage für den Zuschuss vorliegt, können Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher bestellt und die Installation beauftragt werden. Ab März 2024 kann dann die Installation der Anlage bestätigt werden und der Zuschuss wird per Überweisung ausgezahlt.

Weitere Informationen und Details zum Förderprogramm »Solarstrom für Elektroautos« (442) gibt es auf der Website der KfW. Gut zu wissen: Dort kann man auch einen Vorab-Check machen, um herauszufinden, ob man die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt.

Unser Fazit:

Das neue Förderprogramm »Solarstrom für Elektroautos« (442) der Bundesregierung ist eine zukunftsweisende Initiative, denn sie soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranbringen, einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich leisten, die Netzstabilität verbessern und die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen reduzieren.

Nutzen Sie diesen interessanten staatlichen Zuschuss gezielt für Ihre private Investition. – Wir sind Ihr qualifizierter Fachbetrieb und stehen Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner für die Beratung sowie die Planung und Realisierung Ihres Projekts zur Verfügung!

KONTAKT

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Quelle: kfw.de

https://elektrotechnik-will.de/wp-content/uploads/foerdermittel-08.jpg 600 900 cat-s https://elektrotechnik-will.de/wp-content/uploads/logo-elektrotechnik-will.png cat-s2023-09-25 16:30:192024-04-03 10:33:33Neues Förderprogramm: »Solarstrom für Elektroautos«

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