Jetzt gibt es Fördergeld für die Ladeinfrastruktur in Unternehmen!
Neues Förderprogramm für Ladestationen
Gute Nachrichten zum Thema »Fördergeld für E-Mobilität Ladelösungen«: Der Bund hat ein Programm aufgelegt, um Ladestationen für Elektroautos im gewerblichen Bereich zu unterstützen. Ziel der Förderung ist es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur schaffen, damit Unternehmen und Kommunen sowie deren Beschäftigte motiviert werden, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen. Der Zuschuss, der bei der staatlichen KfW-Bank beantragt werden kann, beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Das Gesamtvolumen des Programms beläuft sich auf rund 350 Millionen Euro!
Welche Ladepunkte werden gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Installation einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- freiberuflich Tätige
- kommunale Unternehmen
- Körperschaften, Kammern und Verbände
- gemeinnützige Organisationen
Welche Ausgaben sind förderfähig?
- Kaufpreis einer neuen Ladestation mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW und intelligenter Steuerung
- Energie- und Lademanagementsysteme
- Einbau und Elektrischer Anschluss bzw. Netzanschluss
- Elektroinstallationsarbeiten inkl. Erdarbeiten
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
Voraussetzungen für eine Förderung:
- Die Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen.
- Der genutzte Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort stammen.
- Die Ladestation muss intelligent steuerbar sein.
- Genehmigter Antrag vor Beginn des Vorhabens.
Wie kann das Fördergeld beantragt werden?
Fördergeld-Anträge können seit dem 23. November 2021 über das Zuschuss-Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden. Dort finden Sie auch alle weitere Details zur Förderung und zum Antragsverfahren. Wichtig ist, dass Sie den Antrag VOR dem Kauf bzw. der Beauftragung der Installation Ihrer Ladestation stellen! Wichtiger Hinweis: Die Anzahl der Ladepunkte muss bei der Antragstellung angegeben werden und kann nachträglich nicht mehr erhöht werden.
Unser Fazit:
Die staatliche Förderung von Ladestationen in Unternehmen und Kommunen ist ein wichtiger Beitrag zum Aufbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland und gleichzeitig der richtige Schritt, um Betriebe nachhaltiger zu gestalten und so einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
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