Jetzt gibt es Fördergeld für die Ladeinfrastruktur in Unternehmen!

Neues Förderprogramm für Ladestationen

Gute Nachrichten zum Thema »Fördergeld für E-Mobilität Ladelösungen«: Der Bund hat ein Programm aufgelegt, um Ladestationen für Elektroautos im gewerblichen Bereich zu unterstützen. Ziel der Förderung ist es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur schaffen, damit Unternehmen und Kommunen sowie deren Beschäftigte motiviert werden, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen. Der Zuschuss, der bei der staatlichen KfW-Bank beantragt werden kann, beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Das Gesamtvolumen des Programms beläuft sich auf rund 350 Millionen Euro!

Welche Ladepunkte werden gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und die Installation einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Unternehmen
  • Körperschaften, Kammern und Verbände
  • gemeinnützige Organisationen

Welche Ausgaben sind förderfähig?

  • Kaufpreis einer neuen Ladestation mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW und intelligenter Steuerung
  • Energie- und Lademanagementsysteme
  • Einbau und Elektrischer Anschluss bzw. Netzanschluss
  • Elektroinstallationsarbeiten inkl. Erdarbeiten

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000 Euro je Standort.

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Die Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen.
  • Der genutzte Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort stammen.
  • Die Ladestation muss intelligent steuerbar sein.
  • Genehmigter Antrag vor Beginn des Vorhabens.

Wie kann das Fördergeld beantragt werden?

Fördergeld-Anträge können seit dem 23. November 2021 über das Zuschuss-Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden. Dort finden Sie auch alle weitere Details zur Förderung und zum Antragsverfahren. Wichtig ist, dass Sie den Antrag VOR dem Kauf bzw. der Beauftragung der Installation Ihrer Ladestation stellen! Wichtiger Hinweis: Die Anzahl der Lade­punkte muss bei der Antrag­stellung angegeben werden und kann nach­träglich nicht mehr erhöht werden.

Unser Fazit:

Die staatliche Förderung von Ladestationen in Unternehmen und Kommunen ist ein wichtiger Beitrag zum Aufbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland und gleichzeitig der richtige Schritt, um Betriebe nachhaltiger zu gestalten und so einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

 

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Aktuelles E-Mobilität-Projekt: Installation von 6 Wallboxen

Wir sind Ihr kompetenter Partner für E-Mobilität Ladelösungen!

Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind die Zukunft – ganz gleich ob auf beruflicher oder privater Ebene. Aber Elektromobilität kann nur funktionieren, wenn die passende Infrastruktur vorhanden ist. Anders gesagt: E-Mobilität braucht Ladelösungen!

Unser neuestes Kunden-Projekt: In einem Parkhaus in Mainz haben wir insgesamt 6 Wallboxen der Firma MENNEKES installiert. Es handelt sich dabei um Wallboxen vom Typ »AMTRON Premium 22 C2«, die mit einem intelligenten Lademanagement gesteuert werden.


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Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt für Ihren Einstieg in die E-Mobilität!

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Am 3. Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung  beschlossen, den Bundesanteil am »Umweltbonus« als neue »Innovationsprämie« zu verdoppeln, um damit die Elektromobilität für einen möglichst breiten Personenkreis attraktiv und erschwinglich zu machen. Das Ergebnis: Es gibt jetzt deutlich mehr Zuschuss für den Kauf oder das Leasing von Elektro-Neuwagen und selbst Gebrauchtfahrzeuge werden gefördert.

Wie hoch ist die neue staatliche Förderung für E-Mobilität?

Bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro wird der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge um 50 Prozent auf 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride auf 4.500 Euro angehoben. Der Herstelleranteil bleibt erhalten, so dass die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge satte 9.000 Euro statt wie bisher 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride 6.750 Euro statt wie bisher 4.500 Euro beträgt. Gut zu wissen: Die hohe Prämie gibt es für neu gekaufte ebenso wie für geleaste Fahrzeuge!

Ein zusätzlicher Bonus: Auch bei der Kfz-Steuer profitieren Endverbraucher, denn batterieelektrische Fahrzeuge, die erstmals zugelassen werden, sind zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit.

Bild © ArGe Medien im ZVEH

Welche Autos werden mit der Innovationsprämie gefördert?

Mit der Innovationsprämie gefördert werden reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos sowie entsprechende Gebrauchtfahrzeuge. Also alle Autos, die auch bisher vom Umweltbonus profitieren konnten. Die neuen Fördersätze sollen rückwirkend für alle Fahrzeuge angewendet werden, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden. Die E-Auto-Förderung kann also sogar nachträglich beantragt werden!

 

Bild © ArGe Medien im ZVEH

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Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)