Bis zu 70% Fördergeld für Ihre Wärmepumpe sichern!

Die Wärmepumpe zählt zu den Schlüsseltechnologien der Energiewende mit dem Ziel ein energieeffizientes und klimafreundliches Heizen zu forcieren.

Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind im Januar 2024 auch die Förderrichtlinien der neuen »Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)« in Kraft getreten. Sie ermöglichen es Hausbesitzern, die Kosten für die Anschaffung und Installation einer Wärmepumpe im Austausch gegen ihre alte Heizung deutlich zu senken.

Das Highlight: Der Austausch alter Öl- und Gasheizung in Bestandsgebäuden gegen eine neue, effiziente Wärmepumpe wird mit attraktivem Fördergeld in Höhe von bis zu 70% der Investitionskosten belohnt!

Wir haben hier die wichtigsten Details und Rahmenbedingungen der staatlichen Heizungsförderung für Wärmepumpen ab 2024 in Bestandsgebäuden für Sie zusammengestellt.

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Übersicht Heizungsförderung für Wärmepumpen ab 2024

Details:

  • Allen berechtigten Antragstellern steht eine Grundförderung in Höhe von 30% der förderfähigen Investitionskosten zu. Das Recht auf diesen Zuschuss haben alle – sowohl Selbst­nut­zen­de von Wohn­ei­gen­tum als auch Vermietende sowie Unternehmen, Organisationen und Kommunen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
  • Bis ein­schließ­lich 2028 gibt es zusätzlich 20% Klima-Geschwindigkeits-Bonus für den Aus­tausch ei­ner fos­si­len Hei­zung. Da­nach erfolgt al­le 2 Jah­re eine Ab­sen­kung um 3%. Ganz wichtig: Dies gilt nur für Selbst­nut­zen­de von Wohn­ei­gen­tum mit funk­ti­ons­tüch­ti­ger, über 20 Jah­re al­ter Gas­hei­zung oder Öl-, Koh­le-, Ga­s­e­ta­gen- oder Nacht­spei­cher­hei­zung.
  • Einen zusätzlichen Einkommens-Bonus in Höhe von 30% erhalten Selbstnutzende von Wohneigentum, de­ren zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men un­ter 40.000 Eu­ro jähr­lich liegt.
  • Für den Einbau von Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder ein natürliches Kältemittel nutzen, gibt es zusätzlich 5% Effizienz-Bonus.
  • Die förderfähigen Investitionskosten liegen bei maximal 30.000 Euro. Förderfähig sind die Anschaffungskosten sowie die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Wärmepumpe. Das heißt Erdarbeiten zur Installation der Wärmepumpe und Planungskosten werden ebenfalls gefördert.
  • Die Förderung ist bei maximal 70% der Investitionskosten gedeckelt, auch wenn durch die zulässige Kumulation von Zuschüssen ein höherer Wert erzielt werden könnte. Somit beträgt der ma­xi­ma­le In­ves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss 21.000 €. 

Welche Voraussetzungen muss eine Wärmepumpe für die Förderung erfüllen?

  • Förderfähig sind prinzipiell Wärmepumpen, die zum Heizen verwendet werden – nicht aber Wärmepumpen, die nur für die Warmwasserbereitung genutzt werden.
  • Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen nach dem Einbau einer Wärmepumpe mindestens 65% der Wohnfläche durch erneuerbare Energien beheizt werden.
  • Die rechnerische Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe muss mindestens 3,0 betragen.
  • Technische Voraussetzung für die Förderung ist ein separater Wärmemengen- und Stromzähler.
  • Voraussetzung ist zudem eine Heizlastberechnung und in den meisten Fällen ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.

Wie kann die Förderung für die Wärmepumpe beantragt werden?

Anträge für die Bundeszuschüsse können im Online-Portal der KfW gestellt werden. Eine wirklich gute Nachricht: Es gibt eine Übergangsregelung für die schnelle Beauftragung! Das heißt: Sie können schon jetzt Ihren Heizungstausch beim Fachbetrieb beauftragen und den Förderantrag erst im An­schluss bis zum 30. No­vem­ber 2024 bei der KfW nachreichen. Dies gilt allerdings nur für Vor­ha­ben, die bis zum 31. Au­gust 2024 be­gon­nen wer­den. Nach die­ser Über­gangs­zeit muss die För­der­zu­sa­ge VOR der Be­auf­tra­gung er­fol­gen.

Gibt es auch Fördergeld für Neubauten?

In Neubauten ist eine Förderung für Wärmepumpen nur über das KfW-Programm »Energieeffizient bauen« im Zusammenhang von Effizienzhäusern möglich.

Unser Fazit:

Die Wärmepumpe überzeugt als zukunftsfähige Technologie für klimafreundliches und hocheffizientes Heizen. Das attraktive Fördergeld vom Staat in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Investitionskosten ist ein zusätzlicher Anreiz, der die Wärmepumpe zu einer optimalen Lösung für moderne Heizungstechnik macht.

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